Rödl Energie Bambinilauf
Das Ziel des Rödl energie-Bambinilaufs ist es, die Bewegungsfreude und Gesundheit unserer Kinder ohne Leistungsdruck zu fördern und gleichzeitig das Gemeinschaftsgefühl mit der Verantwortung füreinander zu stärken. Deshalb haben wir für den Rödl energie-Bambinilauf keine Zeitnahme vorgesehen. Gewertet werden nur die ersten drei einlaufenden Kinder eines jeden Laufs. Es soll ein unvergessliches und vor allem positives Lauf- und Bewegungserlebnis werden.
Wir freuen uns auf die Kinder und freuen uns jedes Jahr auf den amüsanten Start der Kleinen. Die Kinder sollen so richtig in Bewegung kommen, mitmachen statt nur zusehen, Spaß haben am Gemeinschaftserlebnis. Die Kindergärten, Horte und Schulen von Neumarkt sind aufgerufen und eingeladen, mit vielen Kindern an den Läufen teilzunehmen. Für die fünf und sechsjährigen haben wir eine kürzere Strecke mit 500 m. Die sechs bis neunjährigen können an unserem bewährten 1000 m Bambinilauf teilnehmen.
Alle Kinder vom Jahrgang 2010 bis 2015 sind für dieses Rennen eingeladen.
1. Lauf, Start: 13:30 Uhr 500 Meter (Mädchen Jg. 2014 – 2015)
2. Lauf, Start: 13:40 Uhr 500 Meter (Jungen Jg. 2014 – 2015)
3. Lauf, Start: 13:50 Uhr 1000 Meter (Mädchen Jg. 2012 – 2013)
4. Lauf, Start: 14:00 Uhr 1000 Meter (Jungen Jg. 2012 – 2013)
5. Lauf, Start: 14:10 Uhr 1000 Meter (Mädchen Jg. 2010 – 2011)
6. Lauf, Start: 14:20 Uhr 1000 Meter (Jungen Jg. 2010 – 2011)
Anmeldung
Es bestehen folgende Anmeldemöglichkeiten:
1. Hier auf unserer Homepage bis 10.09.2020 möglich.
2. Per Anmeldeformular bis zum 11.09.2020 in der Tourist-Info am Rathaus möglich.
3. Beim Kinderbürgerfest am 06.09.2020 im Landesgartenschau-Gelände.
Startberechtigt nur nach Eingang der Startgebühr. Bitte beachten Sie: Mögliche Kosten, die durch fehlerhafte Kontoinformationen, Nichtdeckung des Kontos oder Retouren wegen Widerspruch entstehen, gehen zu Ihren Lasten.
Nachmeldung
Bis zum 11.09.2020 jeweils von 10.00 Uhr bis 17.00 Uhr in der Tourist-Info am Rathaus
oder am 12.09.2020 von 10.00 Uhr bis 18.00 Uhr am Nachmeldeschalter an der Startnummernausgabe.
Am Sonntag, den 13.09.2020 ist keine Anmeldung möglich!
Strecke
Es werden zwei Strecken gelaufen:
In den Läufen 1 und 2 (500 Meter) starten die ganz Kleinen (Jahrgänge 2014 und 2015) am Rathaus, laufen bis zum “Unteren Tor” und wieder zurück.
In den Läufen 3, 4, 5 und 6 (1000 Meter) starten die großen Kinder (Jahrgänge 2010 bis 2013) ebenfalls am Rathaus, laufen die Marktstraße nach unten und komplett wieder zurück, am Rathaus vorbei bis zum Oberen Tor und zurück zum Rathaus.
Zeitmessung/Siegerehrung
Der Spass soll für die Kinder im Mittelpunkt stehen. Deshalb wird keine Zeitnahme durchgeführt. Alle Kinder erhalten im Ziel eine Medaille und auf Wunsch eine Urkunde. Die schnellsten drei Kinder eines jeden Laufes werden um ca. 15:30 Uhr auf der Bühne geehrt.
Organisationsbeitrag
Der Organisationsbeitrag beträgt pro Kind 8,00 Euro. Darin inbegriffen ist die Medaille, ein T-Shirt, auf Wunsch eine Urkunde und jede Menge Spass.
Startunterlagen
Die Ausgabe der Startunterlagen erfolgt am Samstag, 12.09.2020 von 10:00 Uhr bis 18:00 Uhr und am Sonntag, 13.09.2020 von 8:30 Uhr bis 9:15 Uhr.
Die Startunterlagen können nicht zugeschickt werden!
Teilnahmebedingungen
1 Anwendungsbereich – Geltung
Veranstalter ist der Stadtlauf Neumarkt e.V.. Die Teilnahmebedingungen regeln das zwischen den Teilnehmern und dem Veranstalter zustande gekommene Rechtsverhältnis, sie sind gelegentlichen inhaltlichen Veränderungen unterworfen und sind in ihrer bei der Anmeldung jeweils gültigen Fassung Bestandteil des Vertrages zwischen Veranstalter und Teilnehmer.
2 Teilnahmebedingungen – Sicherheitsmaßnahmen
Startberechtigt ist jeder, der das in der Veranstaltungs-Ausschreibung vorgeschriebene Lebensalter erreicht hat. Organisatorische Maßnahmen gibt der Veranstalter den Teilnehmern rechtzeitig vor Beginn der Veranstaltung bekannt. Den Anweisungen des Veranstalters und seines entsprechend kenntlich gemachten Personals ist unbedingt Folge zu leisten. Bei Zuwiderhandlungen, die den ordnungsgemäßen Verlauf der Veranstaltung stören oder die Sicherheit der übrigen Teilnehmer gefährden können, ist der Veranstalter berechtigt, den jederzeitigen Ausschluss des Betreffenden von der Veranstaltung und/oder die Disqualifizierung auszusprechen. Rechtlich bindende Erklärungen können gegenüber den Teilnehmern nur von dem hierfür befugten Personenkreis des Veranstalters abgegeben werden.
3 Anmeldung – Teilnehmerbeitrag – Rückerstattung
(1) Die Teilnahme ist ein höchstpersönliches Recht und nicht übertragbar.
(2) Tritt ein gemeldeter Teilnehmer nicht zum Start an oder erklärt vorher seine Nichtteilnahme gegenüber dem Veranstalter, besteht kein Anspruch auf Rückerstattung der Teilnehmergebühr. Die Rückerstattung der Teilnehmergebühr kommt nur bei vollständigem Ausfall der Veranstaltung in Betracht, wenn der Ausfall vom Veranstalter zu vertreten ist.
(3) Jeder Teilnehmer ist dafür verantwortlich, seine angegebene Kontoverbindung auf ihre Richtigkeit zu überprüfen. Der Veranstalter behält sich vor, entstandene Gebühren durch Rückbelastung aufgrund fehlender Kontodeckung, fehlerhafter Kontodaten oder Widerrufs dem Teilnehmer in Rechnung zu stellen.
(4) Der Veranstalter kann ein organisatorisches Teilnehmerlimit festsetzen, das in der Ausschreibung des betreffenden Laufes oder zu einem späteren Zeitpunkt bekannt gegeben wird. Anmeldungen, die das Limit überschreiten, werden nicht mehr berücksichtigt.
4 Haftungsausschluss – Haftungsbegrenzung- Gesundheits-Check
(1) Ist der Veranstalter in Fällen höherer Gewalt berechtigt oder aufgrund behördlicher Anordnung oder aus Sicherheitsgründen verpflichtet, Änderungen in der Durchführung der Veranstaltung vorzunehmen oder diese abzusagen, besteht keine Schadensersatzpflicht des Veranstalters gegenüber dem Teilnehmer. Eingenommene Startgelder werden nicht zurückerstattet.
(2) Der Veranstalter haftet nur für vorsätzlich oder fahrlässig verursachte Sach- und Vermögensschäden. Die Haftung für nur fahrlässig, aber nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich verursachte Personenschäden ist der Höhe nach auf die vom Veranstalter unterhaltene verkehrsübliche Haftpflichtversicherung beschränkt. Die Versicherungssummen belaufen sich derzeit auf 3.000.000 Euro bei Personenschäden sowie 1.000.000 Euro bei Sach- und Vermögensschäden pro Schadensfall. Der Veranstalter haftet – außer bei Vorsatz – nicht für atypische und nicht vorhersehbare Folgeschäden. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen erstrecken sich auch auf die persönliche Schadenersatzhaftung der Angestellten, Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Dritten, derer sich der Veranstalter im Zusammenhang mit der Durchführung der Veranstaltung bedient bzw. mit denen er zu diesem Zweck vertraglich verbunden ist.
(3) Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für gesundheitliche Risiken des Teilnehmers im Zusammenhang mit der Teilnahme an Laufveranstaltungen. Der Teilnehmer erklärt verbindlich (durch Ankreuzen in der Anmeldung), dass er sich einem Gesundheitscheck durch einen Spezialisten unterzogen hat und keine Bedenken gegen die Teilnahme an dem gewünschten Wettbewerb bestehen. Außerdem erklärt der Teilnehmer, dass er sich in einem angemessenen Trainingszustand (für den jeweiligen Wettbewerb) befindet. Er erklärt außerdem, dass er einverstanden ist, in dem Fall aus dem Rennen genommen zu werden, wenn ein gesundheitlicher Schaden droht. Der Teilnehmer erklärt außerdem, dass er die im Internet und in weiteren Publikationen vom Veranstalter veröffentlichten Gesundheitshinweise beachtet.
(4) Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für unentgeltlich verwahrte Gegenstände.
5 Datenerhebung und -verwertung
(1) Die bei Anmeldung vom Teilnehmer angegebenen personenbezogenen Daten werden gespeichert und nur zu Zwecken der Durchführung und Abwicklung der Veranstaltung verarbeitet. Dies gilt insbesondere für die zur Zahlungsabwicklung notwendigen Daten (28 BundesdatenschutzG). Mit der Anmeldung willigt der Teilnehmer in eine Speicherung der Daten zu diesem Zweck ein.
(2) Der Teilnehmer erklärt sich damit einverstanden, dass die im Zusammenhang mit seiner Teilnahme an der Veranstaltung gemachten Fotos, Filmaufnahmen und Interviews in Rundfunk, Fernsehen, Printmedien, Büchern, Internet, fotomechanischen Vervielfältigungen (Filme, Videoaufnahmen, Facebock etc.), auch zum Zweck der Werbung, ohne Anspruch auf Vergütung weitergegeben, verbreitet und veröffentlicht werden. Außerdem erklärt sich der Teilnehmer einverstanden mit der Weitergabe seiner personenbezogenen Daten zum Zwecke der Zusendung von Fotos des Teilnehmers auf der Strecke und beim Zieleinlauf, die von einer vom Veranstalter beauftragten Firma produziert werden. Hiermit erklärt der Teilnehmer jedoch nicht zugleich, dass er ein solches Foto kaufen möchte.
(3) Der Teilnehmer erklärt sich damit einverstanden, dass die erhobenen personenbezogenen Daten an Dritte zum Zweck der Zeitmessung, Erstellung der Ergebnislisten sowie der Einstellung dieser Listen ins Internet weitergegeben werden.
(4) Der Teilnehmer erklärt sich mit der Veröffentlichung seines Namens, Vornamens, Geburtsjahres, Vereins, seiner Startnummer und seiner Ergebnisse (Platzierungen und Zeiten) in allen veranstaltungsrelevanten Printmedien (Teilnehmerliste, Ergebnisliste etc.) und in allen elektronischen Medien (wie dem Internet, Facebook) einverstanden.
(5) Der Teilnehmer kann der Weitergabe und der Veröffentlichung seiner personenbezogenen Daten gegenüber dem Veranstalter schriftlich, per Telefax oder E-Mail widersprechen.
Stand: Oktober 2019
Es ist bald soweit! Stadtlauf 2020!
WIR FREUEN UNS AUF DICH!
JETZT ANMELDEN!
Und auch gleich Freunde dazu einladen